3.4. Am 27. Mai 2024 reichte der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung seine Berufungsbegründung sowie seine Berufungsantwort ein. 3.5. Am 24. Juni 2024 reichte die Privatklägerin A.D._____ und am 10. Juli 2024 die Staatsanwaltschaft ihre Berufungsantwort ein. 3.6. Die auf den 13. Februar 2025 anberaumte Berufungsverhandlung musste wegen Krankheit von A.D._____ verschoben werden. Die Berufungsverhandlung fand sodann am 1. April 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: