zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 90.00, d.h. Fr. 10'800.00, Probezeit 2 Jahre, und zu einer Übertretungsbusse von Fr. 200.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 3.2. [in Rechtskraft erwachsen] Die ausgestandene Untersuchungshaft von 79 Tagen (14. Dezember 2022 bis 2. März 2023) wird dem Beschuldigten auf die Geldstrafe angerechnet.