2. Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen Nötigung gemäss Art. 181 StGB [in Rechtskraft erwachsen], - der Drohung (Ehegatte während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung) gemäss Art. 180 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a StGB (Äusserung gegenüber D._____), - des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB (Vorfall Q._____) [in Rechtskraft erwachsen]. 3. 3.1. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss den in Ziff. 2 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB, Art. 44 Abs. 1 StGB und Art. 106 StGB