Zudem erhöhte sich aufgrund der Aussage des Beschuldigten auch ihr – infolge der Gesamtsituation bereits bestehender – psychischer Leidensdruck, zumal sie aufgrund der vergangenen Vorfälle damit rechnete, dass der Beschuldigte weitere AirTags versteckt haben könnte und sie dadurch nicht ausschliessen konnte, dass er ihren Aufenthaltsort stets kannte. Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände erscheint es somit ohne weiteres nachvollziehbar, dass sie die Aussage des Beschuldigten, er werde sie im Falle eines Suizides "mitnehmen", in Angst versetzt hat. -7-