Die Privatklägerin hat sodann auch immer wieder ausgesagt – auch wenn sie sich nicht ganz sicher gewesen ist, ob der Beschuldigte seine Worte tatsächlich in die Tat umsetzen werde –, dass diese Äusserung sie in ein Gefühl der Angst und Unsicherheit versetzt hätte. Zudem erhöhte sich aufgrund der Aussage des Beschuldigten auch ihr – infolge der Gesamtsituation bereits bestehender – psychischer Leidensdruck, zumal sie aufgrund der vergangenen Vorfälle damit rechnete, dass der Beschuldigte weitere AirTags versteckt haben könnte und sie dadurch nicht ausschliessen konnte, dass er ihren Aufenthaltsort stets kannte.