So ist der Beschuldigte unter anderem wegen mehrfacher Nötigung rechtskräftig verurteilt worden, weil er die Privatklägerin von August bis Mitte Dezember 2022 mittels AirTags beschattet und verfolgt hatte, wodurch er bei ihr psychischen Stress ausgelöst und sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt hatte (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 2 S. 4 ff.). Diese Nötigungshandlungen brachten die grosse Verzweiflung des Beschuldigten im Rahmen der Ehekrise und die Perspektivenlosigkeit als Folge des Trennungsprozesses zum Ausdruck, befand er sich doch gemäss Gefährlichkeitsgutachten am Rand einer psychischen Dekompensation (vgl. act. 89).