__ in Angst und Schrecken versetzt worden zu sein, wobei sie aber unsicher sei, ob er es in die Tat umsetzen würde (act. 714). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung gab die Privatklägerin auf die Frage, ob die Äusserungen des Beschuldigten sie verängstigt hätten, sinngemäss zu Protokoll, dass sie nach Kenntnis seiner Äusserung traumatisiert gewesen sei. So habe sie jeweils frühmorgens nicht gewusst, ob der Beschuldigte sich im Dunkeln des Hofes, auf dem sie lebe, verstecke und ihr etwas antun werde. Sie habe sich, nachdem sie von der Drohung erfahren habe, schlecht gefühlt und damit gerechnet, dass er seine Drohung in die Tat umsetzen werde (act. 882).