3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 11. April 2024 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der Drohung hinsichtlich der Äusserung gegenüber D._____ gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB i.V.m. Abs. 2 lit. a StGB sowie die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu Fr. 70.00 und einer Busse von Fr. 200.00. Weiter beantragte der Beschuldigte, dass er die Parteikosten der Privatklägerin lediglich im Umfang von Fr. 300.00 zu ersetzen habe und dass ihm die vorinstanzlichen Verfahrenskosten bzw. die Kosten für den amtlichen Verteidiger zu 2/3 aufzuerlegen seien.