292 StGB (hinsichtlich des Vorfalls in Q._____) schuldig und verurteilte ihn unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 79 Tagen zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 240.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Übertretungs- und Verbindungsbusse von gesamthaft Fr. 4'200.00, ersatzweise 18 Tage Freiheitsstrafe.