1. Mit Strafbefehl vom 10. Mai 2023 verurteilte die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau den Beschuldigten wegen mehrfacher Nötigung gemäss Art. 181 StGB, mehrfacher Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a StGB und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu Fr. 190.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 4'300.00, ersatzweise 23 Tage Freiheitsstrafe.