3.2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'349.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 500.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. Der Beschuldigte hat seine erstinstanzlichen Parteikosten selbst zu tragen. Zustellung an: […] -9- Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)