51 f.), was allein in Anbetracht seiner Aufgabe an diesem Tag – allfälliges Fehlverhalten von Fahrzeuglenker zu ahnden – plausibel und nachvollziehbar erscheint. Unter diesen Umständen ist nicht davon auszugehen, dass der Polizist C._____ fälschlicherweise Papierbögen mit einem Frotteetuch verwechselt hat, zumal er sich darüber hinaus auch sicher war, dass es sich um mehrere Zettel gehandelt habe (act. 19 f., 52 f.), welche sodann von einem einzelnen Frotteetuch zumindest nicht unschwer zu unterscheiden sind.