Vielmehr handelt es sich beim Zeugen einerseits um einen geschulten Polizisten, welcher insbesondere an besagtem Tag anlässlich einer verdeckten Verkehrskontrolle seine ganze Aufmerksamkeit möglichen Verkehrsverletzungen zugewandt hatte. Andererseits gab der Polizist stets an, von einer erhöhten Position her eine gute Sicht durch die Windschutzscheibe in die Autos bzw. auf den Lenker gehabt zu haben (act. 19; 51 f.), was allein in Anbetracht seiner Aufgabe an diesem Tag – allfälliges Fehlverhalten von Fahrzeuglenker zu ahnden – plausibel und nachvollziehbar erscheint.