davon auszugehen, dass es sich bei seiner Fahrt vom 24. November 2022 um 16:00 Uhr auf der Bernstrasse Ost in 5034 in Suhr um Papier- bzw. Lieferscheine und nicht ein Frotteetuch auf dem Lenkrad des Beschuldigten gehandelt hat. So geht aus dem Polizeirapport vom 24. November 2022 hervor, dass der Polizist C._____ anlässlich einer Verkehrskontrolle klar und deutlich, mithin ohne jeden Zweifel, beobachtet habe, wie der Beschuldigte während der Fahrt Lieferscheine auf dem Lenkrad gehalten und dabei den Kopf mehrmals gesenkt habe (act. 1).