Der Gutachter wies zudem darauf hin, dass im Falle eines weiteren Anhaltens der aktuell positiven Entwicklung mit verhältnismässig raschen Therapiefortschritten gerechnet werden könne. Ein Probewohnen in einer externen Wohnung und der Wechsel in eine ambulante Behandlung sei allenfalls bereits im Jahr 2025 möglich (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15). Wie erwähnt sind gemäss dem Therapieverlaufsbericht auch konkrete Lockerungen vorgesehen, was die Eingriffsintensität der stationären Massnahme vermindert.