bedrohend oder gewalttätig. Teilweise reagierte der Beschuldigte auf eine von ihm als falsch empfundene Reaktion, teilweise brauchte es gar keinen äusserlich ersichtlichen Anlass für eine Eskalation, was die Gefährlichkeit seines Handelns verdeutlicht. Die jeweilige Begehungsform ist schwerwiegend – wären die Taten nicht schuldlos begangen worden, wären für sämtliche Taten Freiheitsstrafen auszufällen gewesen.