Bei der Tierquälerei tötete der Beschuldigte das Hausmeerschweinchen auf qualvolle Weise als Reaktion auf ein als Provokation verstandenes Verhalten seiner Mutter, der er sodann ein Bild des getöteten Hausmeerschweinchens schickte. Bezüglich der Gewaltdarstellungen ist festzuhalten, dass der Beschuldigte fünf Bilder an seinen Vater weiterleitete, auf denen gezeigt wird, wie verschiedene Personen, darunter auch Kinder, durch Strangulation resp. Erhängen zu Tode kommen. Es handelt sich damit um krasse Formen der Gewaltdarstellungen. Der Beschuldigte fühlte sich – wie ausgeführt – bei den Delikten jeweils provoziert und handelte impulsiv und - 14 -