Es sei gemäss Dr. med. D._____ sehr schwierig, den psychischen Zustand bei wöchentlichen Sitzungen zu beurteilen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13). Dies gilt umso mehr, als dass der Beschuldigte bereits in der Vergangenheit Medikamente nicht eingenommen, sondern die Einnahme fingiert hat, was er selbst mit Nebenwirkungen dieser Medikamente begründet (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9).