Von der Notwendigkeit einer stationären Massnahme ist umso mehr auszugehen, da beim Beschuldigten bei einer ambulanten Massnahme aktuell keine stabilisierende Tagesstruktur vorhanden wäre und ein tragfähiger sozialer Empfangsraum fehlt. Gemäss Dr. med. D._____ sei aber eine gute Planung der Resozialisierungsphase und eine Erprobung des sozialen Empfangsraums besonders wichtig (Protokoll Berufungsverhandlung S. 12). Eine Rückkehr in das familiäre Umfeld wird von ihm sowie den Fachpersonen der Klinik C._____ als klar ungünstig und nicht empfehlenswert beurteilt), was der Beschuldigte ebenfalls eingesehen zu haben scheint (vgl. Therapieverlaufsbericht 30. Juli 2024 S. 3 f., GA act.