R._____ bis max. 3 Stunden] und H [Einzelausgang Kanton Q._____ bis max. 5 Stunden] gewährt. Diese Lockerungen sind an Bedingungen, namentlich auch an die Einnahme der verordneten Medikamente, geknüpft. Einzelausgänge ausserhalb des Areals sind aktuell noch nicht möglich. Im Rahmen einer ambulanten Massnahme würde der Beschuldigte hingegen ausserhalb eines stationären Settings leben und sich jeweils zur Therapie einfinden. Gemäss Dr. med. D._____ bestehe beim Wechsel in eine freiheitlichere Einrichtung die Gefahr, dass der Beschuldigte seine Medikamente nicht mehr einnehme.