Eine ambulante Massnahme sei zum aktuellen Zeitpunkt zudem verfrüht, da es sich beim Beschuldigten um einen Fall untypischer Schizophrenie handle. Zwar sei der Verlauf seit der diesbezüglichen Behandlung günstig, man wisse jedoch nicht, was passiere, wenn die psychosoziale Belastbarkeit des Beschuldigten auf die Probe gestellt werde. Die Erprobung dieser psychosozialen Belastbarkeit sei unabdingbar; es sei entscheidend, wie er in Belastungssituationen reagiere. Dies werde zeigen, wie sehr er seine Erkrankung verstehe und ob es noch Anpassungen in der Behandlung brauche. Das Regime mit den stufenweisen Lockerungen sei deshalb sehr wichtig.