Dr. med. D._____ führte zur Eignung einer stationären Massnahme anlässlich der Berufungsverhandlung aus, dass der Beschuldigte im bisherigen vorzeitigen Massnahmenvollzug gute Fortschritte gemacht habe. Die aktuelle stationäre Behandlung sei aus psychiatrischer Sicht auch weiterhin erfolgsversprechend zur Reduktion des Deliktsrisikos. Das Wichtigste sei die Einnahme der Psychopharmaka. Daneben solle die Psychotherapie weitergeführt werden mit der Deliktsarbeit, die bisher noch nicht ausreichend stattgefunden habe. Insbesondere sei diese auch im Hinblick auf die Bezugspersonen, speziell die Eltern und die Schwester, vorzunehmen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 11 ff.).