im Rahmen des stationären Settings auch ohne ein ausgereiftes Krankheitsgefühl erfolgreich habe behandeln lassen, der bisherige Massnahmenverlauf sei als positiv zu bewerten. Es bestehe der Eindruck, dass der Beschuldigte von dem engmaschigen Setting, der psychopharmakologischen Therapie und der Psychotherapie profitiere. Insgesamt werde weiterhin von einer erfolgsversprechenden Behandlungsprognose und bei vorhandener Veränderungsmotivation auch von einer günstigen risikorelevanten Beeinflussbarkeit ausgegangen. Eine tiefergehende und authentische Auseinandersetzung mit der schizophrenen Erkrankung und den Anlassdelikten habe noch nicht ausreichend stattfinden können.