59 StGB zur Reduzierung des vom Beschuldigten ausgehenden Delinquenzrisikos zweckmässig und notwendig. Er empfehle somit eine stationäre Massnahme im Sinne von Art. 59 StGB (UA act. 144). Eine solche wird auch im aktuellen Therapieverlaufsbericht der Klinik C._____ empfohlen. So wird darin festgehalten, dass sich der Beschuldigte -9-