Weiter habe er sich mit schwerer Gewalt beschäftigt und habe sich sozial isoliert. Diese Kriterien seien laut Studien bei den meisten Schizophrenen, die tatsächlich schwere Straftaten begehen, zu beobachten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 11 ff., vgl. auch forensisch-psychiatrisches Kurzgutachten von Dr. med. D._____ vom 20. Oktober 2022 UA act. 43 ff.). Es wird damit von Dr. med. D._____ sowie auch den Fachpersonen der Klinik C._____ schlüssig und nachvollziehbar ausgeführt, weshalb ohne eine stationäre Massnahme nach wie vor von einer hohen Rückfallgefahr des Beschuldigten ausgegangen wird. Das Obergericht stellt auf diese Ausführungen ab.