Es gäbe jedoch auch Hinweise auf schwerere Gewalttaten. In über 70% der Fälle würden sich solche Gewalttaten gegen enge Bezugspersonen – hier namentlich die Eltern und die Schwester – richten. Es würden beim Beschuldigten einige charakteristische Gefährlichkeitsfaktoren für Gewalttaten oder schwerwiegendere Delikte zusammenkommen, was auch im aktuellen Zeitpunkt noch gelte. Er habe gegen nahe Verwandte finale Gewalttaten angedroht, obwohl so ein Verhalten seiner freundlichen, zugewandten und sozialkompetenten Natur widersprechen würde. Weiter habe er sich mit schwerer Gewalt beschäftigt und habe sich sozial isoliert.