Der Beschuldigte gab anlässlich der Berufungsverhandlung zu Protokoll, dass er davon ausgehe, eine Krankheitseinsicht zu haben und dass seine Behandlungsmotivation intrinsisch sei. Sinngemäss führte er auch aus, er habe gelernt, wie er mit der Erkrankung umgehen müsse, um Rückfälle zu vermeiden (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.).