In einem ambulanten Rahmen sei eine Mindestmotivation notwendig, damit die Behandlung erfolgreich verlaufe. Zudem sei, falls sich der Beschuldigte zu einem Absetzen seiner antipsychotischen Medikation entscheiden würde, im Verlauf eine erneute psychotische Dekompensation wahrscheinlich. Insbesondere bei einer Rückkehr in die gemeinsame Wohnung mit seiner Mutter und Schwester, die aktuell noch nicht genügend psychoedukativ über seine Erkrankung aufgeklärt worden seien, sei im weiteren Verlauf mit Drohungen bis hin zu gewalttätigen Verhaltensweisen mit mittelschwerem Schädigungspotential zu rechnen.