verschiedene Personen, darunter auch Kinder, durch Strangulation resp. Erhängen zu Tode kommen. Der Beschuldigte fühlte sich provoziert und handelte impulsiv und bedrohend oder gewalttätig. Teilweise reagierte der Beschuldigte auf eine von ihm als falsch empfundene Reaktion, teilweise brauchte es gar keinen äusserlich ersichtlichen Anlass für eine Eskalation, was die Gefährlichkeit seines Handelns verdeutlicht.