Der Beschuldigte erwähnte zwar, dass sein Sohn einen Vorfall bzw. Unfall gehabt habe, der Führerausweis bei der C._____ AG sei (UA act. 35 Frage 25; VA act. 80 f.) und sein Sohn diesen erst nach Bezahlung [einer offenbar offenen Rechnung] wieder zurückerhalte (VA act. 80). Der Beschuldigte habe nichts vom Entzug des Führerausweises des Sohns gewusst, denn die Verfügung des Strassenverkehrsamts sei erst am 12. Juli 2023 zugestellt worden, wovon er erst später erfahren habe (vgl. UA act. 34 f.; VA act. 79 ff.). Ein nicht näher umschriebener Vorfall bzw. Unfall ohne weitere Umstände – den aufgrund des Vorfalls vom 10. Dezember 2022 durch die Polizei vorläufig entzogenen Führerausweis hat das