2.3. Ob der Beschuldigte am Tattag beim Überlassen bzw. Aushändigen des Schlüssels des Fahrzeugs Kenntnis gehabt hat, dass sein Sohn B._____ nicht mehr über den erforderlichen Führerausweis verfügt hat oder dass der Beschuldigte diesen Umstand zumindest in Kauf genommen hat, lässt sich nicht rechtsgenüglich erstellen: -6-