2. 2.1. Gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG – in der vorliegend einzig zur Anklage gebrachten vorsätzlichen Tatbestandsvariante – macht sich strafbar, wer ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat.