in BGE 146 IV 358). Es ist insbesondere möglichst genau darzulegen, inwiefern die beschuldigte Person die gebotene Sorgfalt oder Vorsicht nicht beachtet hat (Urteil des Bundesgerichts 6B_171/2022 vom 29. November 2022 E. 2.3, nicht publ. in: BGE 149 IV 42). Diesen Anforderungen genügt die vorliegende Anklage nicht. Somit ist entgegen der Vorinstanz nicht zu prüfen, ob der Beschuldigte in Bezug auf die Übergabe des Fahrzeugs an B.___