Es wird festgehalten, dass der Beschuldigte einen Personenwagen an B._____ überlassen habe, obwohl dieser nicht im Besitz eines dafür erforderlichen Führerausweises gewesen sei. Weiter wird ausgeführt, dass der Beschuldigte hätte nachfragen müssen, ob sein Sohn noch einen gültigen Führerausweis besitze, da der Beschuldigte gewusst habe, dass sein Sohn zuvor einen Unfall bzw. Vorfall gehabt habe und sich der Führerausweis beim Abschleppdienst befunden habe. Damit wird dem Beschuldigten zwar eine nicht beachtete gebotene Sorgfalt vorgehalten (siehe zu den Pflichten des Halters in diesem Zusammenhang nachstehend). Dieser Umstand allein genügt allerdings nicht.