3. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 900.00 Gerichtsgebühr Fr. 1'000.00 andere Auslagen Fr. 30.00 Total Fr. 1'930.00 Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt, somit insgesamt Fr. 1'930.00. 4. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 3. Mit Berufungserklärung vom 23. März 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 17. Juni 2024 statt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung. Das Obergericht zieht in Erwägung: