4.4. Wer jemanden in Schrecken oder Angst versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Tatbestand der Drohung schützt den inneren Frieden sowie das Gefühl von Sicherheit (BGE 141 IV 1 E. 3.2.2). Die Beschuldigte hat gedroht, nächstens ein Maschinengewehr zu holen und ihren Vermieter C._____ zu erschiessen. Es handelt sich dabei um eine gegen das Leben und somit das höchste Rechtsgut überhaupt gerichtete Drohung. Diese hat den Betroffenen in seinem Sicherheitsgefühl erheblich und nicht bloss ganz kurzfristig eingeschränkt. Er hat die Drohung ernst genommen und sie ging auch nicht spurlos an ihm vorbei.