3.4.2. B._____ konnte sich anlässlich der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft fast ein Jahr nach dem Telefongespräch mit der Beschuldigten noch an den gefallenen Begriff «Maschinengewehr» erinnern: Trotz der bereits vergangenen Zeit und obwohl sie als Sachbearbeiterin der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht zweifelsohne tagtäglich viele Telefonate führt, konnte sie glaubhaft darlegen, warum sie sich noch an jenes Telefonat mit der Beschuldigten und insbesondere an den Begriff «Maschinengewehr» erinnern konnte. Da dieser Begriff für sie ungewöhnlich gewesen sei und in ihrem Alltag von niemandem verwendet werde (UA act.