3.3.2. Gemäss Polizeirapport wurde der Vermieter der Beschuldigten, C._____, gleichentags durch die Polizei über die am Telefon geäusserte Drohung informiert. Die parallel durch die Kantonspolizei an ihrem Wohnort aufgesuchte Beschuldigte bestätigte das Telefonat, nicht jedoch die beschriebene Drohung (UA act. 3).