3.3. 3.3.1. B._____, Sachbearbeiterin der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen, verfasste am 10. März 2021 im Anschluss an ein Telefongespräch mit der Beschuldigten eine Aktennotiz und vermerkte darin, dass sich die Beschuldigte im Verlaufe des Gesprächs stark über ihren Vermieter beschwert und damit gedroht habe, «nächstens das Maschinengewehr zu nehmen und ihren Vermieter zu erschienen [recte: erschiessen]» (UA act. 6; vgl. zum offensichtlichen Verschreiber UA act. 40). In der Folge orientierte sie die Gerichtspräsidentin, welche Meldung an die Staatsanwaltschaft machte (UA act. 5).