2. 2.1. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, gegenüber B._____ von der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen geäussert zu haben, dass sie nächstens das Maschinengewehr nehmen und ihren Vermieter erschiessen werde. Diese Äusserung sei dem Betroffenen, C._____, durch die Polizei weitergeleitet und dieser sei dadurch in Angst und Schrecken versetzt worden, womit sich die Beschuldigte der Drohung gemäss Art. 180 StGB schuldig gemacht habe. -5-