2.8. Mit Berufungsantwort vom 4. März 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung der Beschuldigten unter Kostenfolge zu Lasten der Beschuldigten und verwies zur Begründung grundsätzlich auf die Ausführungen der Vorinstanz. 3. Die Berufungsverhandlung mit Befragung der Beschuldigten fand am 27. August 2024 statt. D._____ wurde als Zeuge befragt. Das Obergericht zieht in Erwägung: