3.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird gestützt auf Art. 36 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen vollzogen. 4. Der Zivil- und Strafkläger C._____ verzichtet auf Geldendmachung einer Zivilforderung. 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 900.00 c) und den anderen Auslagen von Fr. 144.00 Total Fr. 1'844.00