Die Beschuldigte führte am 10. März 2021, vormittags, an einem unbekannten Ort, mit B._____ von der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen ein Telefonat betreffend Mietkaution. Im Verlauf des Gesprächs beschwerte sich die Beschuldigte stark über ihren Vermieter C._____ (Privatkläger) und drohte diesem, indem sie zu B._____ sagte, sie werde nächstens das Maschinengewehr nehmen und ihren Vermieter erschiessen. Gleichentags orientierte die Polizei C._____ über die ausgesprochene Drohung zu dessen Nachteil.