3. [in Rechtskraft erwachsen] Auf den Antrag der Verwarnung des Beschuldigten und Verlängerung der Probezeit bezüglich des mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 15. Juni 2021 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu Fr. 40.00 gewährten bedingten Strafvollzugs wird nicht eingetreten. 4. 4.1. Die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 und den Auslagen von Fr. 124.00, gesamthaft Fr. 2'124.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. 4.2. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten für das obergerichtliche Verfahren selbst zu tragen.