31) betrug. Diese Fläche ist, selbst wenn hinsichtlich der Anzahl Tiere auf die Angaben des Beschuldigten abgestellt würde (38 Schafe mit 38 Lämmern und 4 zusätzliche Lämmer), als ungenügend zu betrachten, benötigen die Tiere doch mindestens eine Fläche zum Schutz vor Kälte - 10 - und Nässe von 29.1 m2 (38 x 0.75 m2 + 4 x 0.15 m2). Der Beschuldigte, der seit Jahren Schafe hält und der auch die massgebenden Umstände (Wetter, Qualität der Weide) kannte, hat sich somit auch in dieser Hinsicht des vorsätzlichen Verstosses gegen die Vorschriften über die Tierhaltung schuldig gemacht.