Wie in UA act. 27 zu sehen ist, sind hinter dem Wagen der Länge nach tatsächlich Siloballen, eine Böschung und Bäume ersichtlich. Es gibt jedoch keine Siloballen über die gesamte Länge des Wagens (UA act. 27). Aus dem Foto in UA act. 25 (unten) geht zudem hervor, dass sich die Siloballen, Bäume und Böschung ausserhalb der Schafweide befinden und es zwischen dem Wagen und den Siloballen rund einen Meter Abstand hat. Letzteres wurde ebenfalls vom Beschuldigten bestätigt (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Von einer Seitenwand und einem effektiven Windschutz kann dabei aber keine Rede sein.