Technische Weisung über den Tierschutz bei Schafen, Tierschutz-Kontrollhandbuch, vom 11. Oktober 2021 S. 5: stark verschmutze Einstreu gilt als wesentlicher Mangel) und nicht erst nach mehreren Stunden zu beseitigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_271/2020 vom 8. Oktober 2020 E. 8). Er hat sich damit des vorsätzlichen Verstosses gegen die Vorschriften über die Tierhaltung schuldig gemacht.