Wenn der Beschuldigten in diesem Zusammenhang vorbringt, diese Entwicklung sei aufgrund der fremden Personen auf der Weide nicht absehbar gewesen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6), ist festzuhalten, dass es unglaubhaft erscheint, dass die Amtstierärztin und die vier anwesenden Polizisten, die die Weide im Übrigen nur teilweise (act. UA act. 132 Ziff. 18) betraten, den problematischen Untergrund verursacht haben sollen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sich die Situation beim Eintreffen der Amtstierärztin so gezeigt hat, wie auf den Foto- und Videoaufnahmen festgehalten.