Das sei zudem aufgrund der robusten Natur der Schafe auch nicht notwendig. Daher sei im Umstand, dass ein trockener Liegeplatz am 2. Februar 2022 nur kurze Zeit nicht vorgelegen habe, keine Verletzung der Tierschutzvorschriften zu sehen (Berufungsbegründung S. 3 f. Ziff. 2.1; Plädoyer S. 4 – 6).