6. Die Kosten der Verteidigung (Honorar und Auslagen von MLaw Andreas Keller, Rechtsanwalt, […]) werden richterlich auf Fr. 8'310.55 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt. Die Gerichtskasse Zurzach wird angewiesen, dem Beschuldigten zwei Drittel dieser Kosten bzw. Fr. 5'540.35, abzüglich bereits erhaltener Zahlung von Fr. 1'026.30, somit Fr. 4'514.05, zu bezahlen. Die verbleibenden Kosten (1/3 bzw. Fr. 2'770.20) hat der Beschuldigte selbst zu tragen.